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Studentenversicherung

Versicherungsschutz & Leistungsumfang

Finde heraus, welchen Leistungsumfang die Studentenversicherung von CareMed während deines Auslandsaufenthaltes für dich bereit hält. Welche Kosten deckt eine Auslandsversicherung überhaupt ab, und welche Leistungen bietet CareMed? Hier findest du hilfreiche Informationen zur CareMed Reiseversicherung.

Solange du während deines Auslandsaufenthaltes nur Aushilfstätigkeiten ausübst und keine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnimmst, bist du auch bei diesen Tätigkeiten versichert. Falls du dir nicht sicher bist, ob deine Arbeit darüber hinaus geht, empfehlen wir, bei deinem Arbeitgeber um eine Auswahl der lokalen Krankenversicherung nachzufragen.

CareMed übernimmt Organisation und Kosten, wenn ein Heimtransport medizinisch notwendig ist. Dieser kann je nach medizinischer Lage z.B. bei einer komplizierten Knieverletzung erfolgen, bei der die OP auch im Heimatland erfolgen kann. Als Basis für die Entscheidung dienen die medizinischen Berichte. Dies hat den Vorteil, dass du dich in Ruhe und in gewohnter Umgebung auskurieren kannst. Auch deine Familie kann dich so unterstützen. Diese Deckung ist in der Reise-Krankenversicherung enthalten.

Dies hängt von der abgeschlossen Versicherung ab. CareMed Traveler bietet bei Abschluss von mindestens 12 Monaten bis zu 6 Wochen Versicherungsschutz im Falle eines Heimatbesuchs. Bei allen anderen Policen besteht kein Schutz im Heimatland.

Grundsätzlich solltest du mit deiner Krankenversicherung im Heimatland vereinbaren, dass du bei Rückkehr sofort wieder versichert bist. Wichtig ist, dass dies auch für den Fall gilt, dass du verletzt heimkehren solltest. Denn nach einem medizinischen Rücktransport sind weitere Behandlungskosten zu Hause nicht abgedeckt, so dass diese von deiner Krankenversicherung übernommen werden sollten, ansonsten fallen diese Kosten dir zu.

Wie jede Reiseversicherung hat auch CareMed gewisse Einschränkungen & Ausschlüsse vom Versicherungsschutz. Um spätere Überraschungen zu vermeiden, ist es wichtig, dich vorab darüber zu informieren. Beispielweise sind regelmäßig einzunehmende Medikamente, Routineuntersuchungen sowie sozialversicherungspflichtige Arbeit nicht im Versicherungsschutz enthalten. Außerdem gibt es für einige Behandlungen, wie z.B. Zahnbehandlungen, Deckungslimits. Diese können sich je nach Police unterscheiden, eine Übersicht wird dir auf deiner Angebotsseite angezeigt. Die komplette Liste der Einschränkungen und Ausschlüsse findest du selbstverständlich auch in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Die Bedingungen bezüglich Vorerkrankungen sind je nach Versicherung unterschiedlich. Wenn du den CareMed Traveler abschließt, sind lediglich absehbare Folgen der Vorerkrankung ausgeschlossen. Das bedeutet, dass du bei einer akut auftretenden Vorerkrankung, beispielsweise bei einem Asthmaanfall versichert bist, soweit dies nicht vorhersehbar war. Die Medikamente zur regelmäßigen Einnahme sind jedoch selbst zu zahlen.

Bei allen anderen Versicherungen sind Vorerkrankungen grundsätzlich nicht versichert.

Lese dir die Einschränkungen bei der Angebotserstellung sorgfältig durch, damit du gut informiert bist. Im Falle einer bestehenden Erkrankung kann es sinnvoll sein, vor Ausreise mit deiner Krankenversicherung eine begrenzte Kostenübernahme für Behandlungen bezüglich Vorerkrankungen schriftlich zu vereinbaren. Denn diese Behandlungskosten würden auch im Heimatland anfallen. Gerne kannst du uns bei Fragen kontaktieren.

Nein, es handelt sich um eine Reisekrankenversicherung, daher sind Routineuntersuchungen, Check-ups, Impfungen und auch die Kosten für regelmäßig einzunehmende Medikamente im Ausland vom Versicherungsschutz ausgenommen. Daher gehören zur Reisevorbereitung auch die notwendigen Untersuchungen inklusive Zahn- und Augenroutine. Die vollständigen Einschränkungen zum Versicherungsschutz findest du in den jeweiligen Versicherungsbedingungen vor Versicherungsantrag. Ein kleiner Tipp: Die Antibabypille ist nicht im Versicherungsschutz enthalten. Es ist ratsam, sich bereits vor Ausreise darum zu kümmern.

Die CareMed Reisekrankenversicherung bietet unbegrenzte Deckung für akute Erkrankungen, Verletzungen und Unfälle. Wenn du die Reise-Unfallentschädigungsversicherung mit ausgewählt hast, wird darüber hinaus ein einmaliger Betrag (Invaliditätsleistung) gezahlt, falls durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen entstehen.

Du bist mit CareMed für nicht sozialversicherungspflichtige Aushilfsjobs im Ausland krankenversichert. Jedoch besteht über CareMed lediglich eine private Haftpflichtversicherung, die dich auf Reisen absichert. Während deiner Arbeit, z.B. im Rahmen deines Working Holiday Visums, sollte der Arbeitgeber eine Berufshaftpflichtversicherung für seine Mitarbeiter abgeschlossen haben.

Ausnahme sind bezahlte und unbezahlte Praktika im Ausland, für die du ebenfalls während deines Praktikums abgesichert bist.

Die Reisegepäckversicherung gilt selbstverständlich nicht nur auf deiner Hin- und Rückreise, sondern sichert dich auch ab, wenn du dich im Ausland aufhältst, z.B. wenn du in einem Studentenwohnheim wohnst.

Du hast weitere Fragen zu den Leistungen der CareMed Reisekrankenversicherung? Eine Übersicht steht dir nach deiner Angebotsanfrage zur Verfügung, gerne helfen wir dir auch persönlich weiter.

 

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